Gesamtkonferenz
An der Gesamtkonferenz nehmen alle Mitglieder des Kollegiums teil. Elternbeiratsvorsitzende, sowie zwei weitere Mitglieder des Schulelternbeirats können hierzu eingeladen werden. Die Schulleiterin hat den Vorsitz. In den Gesamtkonferenzen werden pädagogische Themen, organisatorische Abläufe, Anregungen von Kollegium und Elternschaft und allgemeine Fragen erörtert. Entscheidungen werden durch Beschlüsse erwirkt. Hierbei haben die Eltern kein Stimmrecht. Zudem dürfen sie nicht an Notenkonferenzen teilnehmen.
Klassenkonferenz
Vorsitzende/r ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer. Beteiligt sind alle in der entsprechenden Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sowie die Schulleitung. Die Klassenkonferenz behandelt unterrichtliche Fragen einer bestimmten Klasse, wie z.B. Umfang der Hausaufgaben, Verteilung der Klassenarbeiten und Lernkontrollen, Empfehlungen für weiterführende Bildungswege, Zeugnisnoten (Bewertung zum Arbeits- und Sozialverhalten). Zudem wird über Nachteilsausgleich, Fördermaßnahmen, eventuelle Rückversetzungen, Pädagogische- und Ordnungsmaßnahmen befunden und durch die Schulleitung entschieden.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz setzt sich aus einer gewählten Elternvertretung und gewählten Lehrkräften zusammen. Hier beraten Eltern und Lehrkräfte gemeinsam, z.B. über die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, Schulordnung, Schulhofgestaltung, Stundentafel, . . .
Die Schulkonferenz hat auf der Grundlage der Beschlüsse der Gesamtkonferenz und des Elternbeirats Anhörungs- und Entscheidungskompetenz. Den Vorsitz hat die Schulleiterin.
Mitglieder der Schulkonferenz müssen nicht unbedingt Mitglieder des Schulelternbeirates sein.
Klassenelternbeirat
Der Elternbeirat wird zu Beginn des Schuljahres in den ersten und dritten Klassen gewählt. Er ist das Verbindungsglied zwischen Eltern und Klassenlehrer/in. Der Elternbeirat lädt zu Elternabenden ein. Alle Klassenelternbeiräte sind Mitglieder des Schulelternbeirates.
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. An den Sitzungen, zu denen der/die Vorsitzende einlädt, nimmt die Schulleitung auf Einladung teil. Einige Entscheidungen der Schulkonferenz bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirates. Die Schulleiterin informiert den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
Vorstand des Schulelternbeirats
Suzelle Boguth (Vorsitzende)
(Stellvertreterin)
Schülerrat
Unsere Schülerinnen und Schüler sollen gefördert werden Verantwortung für die Gestaltung ihrer Klasse- und Schulsituationen zu übernehmen. Eine Möglichkeit dafür ist der Schülerrat. Dieser setzt sich aus den Klassenräten aller Jahrgangsstufen unserer Schule zusammen. Der Schülerrat trifft sich einmal wöchentlich und wird von einer Kollegin/einem Kollegen angeleitet. Die Schülerinnen und Schüler erfahren, lernen und üben in kleinen Schritten Mitbestimmung in schulischen Belangen.