Krankmeldungen/Entschuldigungen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wenn Ihr Kind krank ist, geben Sie bitte umgehend in der Schule  Bescheid. Sie haben die Möglichkeit, das Sekretariat oder die Klassenlehrkraft persönlich oder per email über die Erkrankung Ihres Kindes zu informieren. 

Wir bitten zudem um eine schriftliche Entschuldigung auf den entsprechenden Seiten im Julchen (mit genauer Zeitangabe über die Dauer der Erkrankung, ggf. auch ein ärztliches Attest). 

Liegt uns keine Abmeldung vor, sind wir gemäß einer Verordnung des Hessischen Schulgesetzes angehalten, Nachforschungen über den Verbleib Ihres Kindes anzustreben. Zum Schutze Ihres Kindes kann im Einzelfall, bei Nichterreichen der Erziehungsberechtigten, die örtliche Polizeidienststelle eingeschaltet werden.

Beurlaubungen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
nur in dringenden Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler vor oder nach einem Ferienabschnitt beurlaubt werden. Ein entsprechender Antrag ist  grundsätzlich spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn der Urlaub vor einem Ferienabschnitt liegt) beziehungsweise spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleitung entscheidet über eine Beurlaubung. Nähere Informationen erhalten sie bei der Schulleitung. 

Die Klassenlehrkraft kann aus wichtigen Gründen seinen Schülern/innen der Klasse Urlaub bis zu zwei Tagen gewähren.